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Um die Energiewende voranzutreiben, gibt es in Deutschland Programme zur Förderung von LED-Beleuchtung in Unternehmen. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick, über verschiedene Fördermittel, die aktuell für die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass Fördermittel, deren Gewährung an energetische Voraussetzungen geknüpft sind, nur von oder in Zusammenarbeit mit Energieeffizienzexperten beantragt werden können. Außerdem ist es möglich, verschiedene Fördermittel zu kombinieren. Um dabei keine Fehler zu machen, ist es unumgänglich mit Experten zusammenzuarbeiten.
Gliederung
- Überblick Fördermittel
- Förderungsfähige Maßnahmen
- Förderungsvoraussetzungen
- Fazit
Überblick Fördermittel
Aktuell gibt es folgende Stellen, bei denen Fördermittel für die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung, beantragt werden können: Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (BfE): Die BfE fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, einschließlich der Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung.
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, darunter auch für energieeffiziente Beleuchtung. Unternehmen und Privatpersonen können von diesen Förderprogrammen profitieren, die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bereitstellen.
BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann auch für die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung genutzt werden und umfasst bis zu 15% der förderfähigen Kosten.
Kommunale Fördermittel: Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme an, um die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung zu unterstützen. Diese Förderprogramme können sich in ihrem Umfang und den angebotenen Förderbeträgen unterscheiden.
Förderungsfähige Maßnahmen
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die – aktuell – förderungsfähigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Ihrem Unternehmen. Förderungsfähige Maßnahmen sind unter anderen, der Austausch bestehender Leuchten, die Materialkosten, die Deinstallation und Entsorgung der alten Beleuchtung, sowie die Installation der neuen Beleuchtung.
Außerdem bezuschusst werden kann die Technik für die Messung, Steuerung und Regelung der Beleuchtung, ebenso wie die Maßnahmen zur Optimierung der Beleuchtung und des zugehörigen Systems.
Die Fachplanung und Baubegleitung Ihrer Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung ist ebenfalls förderungsfähig.
Förderungsvoraussetzungen
Grundsätzlich förderungsfähig sind Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, ebenso wie freiberuflich Tätige, Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie gemeinnützige Organisationen. Bei allen oben genannten Stellen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Fördermittel beantragen zu können. Meistens ist es erforderlich, einen Experten zu beauftragen. Auch in den Fällen, in denen es nicht Voraussetzung ist, raten wir Ihnen dazu.
Am Beispiel der BAFA-Förderung zeigen wir Ihnen, welche Vorgaben aktuell (Stand: April 2023) eingehalten werden müssen:
Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro (netto) betragen.
Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens 140 Lumen (je Watt bei LED-Lichtbandleuchten) und/oder 120 Lumen (je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen) betragen.
Der Lichtstromerhalt muss für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.
In das Projekt muss ein Effizienzexperte eingebunden werden.