Der Fachkräftemangel in Deutschland nimmt stetig zu. Wenn ein großer Auftrag ansteht, suchen immer mehr Betriebe nach flexiblen Facharbeitern, die kurzfristig verfügbar sind. Die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer aus Slowenien ist für viele Betriebe und Unternehmer die einzige Möglichkeit, Produktionsspitzen und große Aufträge zu bewältigen. Worauf sollten Auftraggeber achten, wenn sie Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen?
Was ist ein Subunternehmen?
Ein Unternehmer erteilt einen Auftrag und ein Subunternehmer führt einen Teil des Auftrags aus. Es handelt sich hierbei um einen selbstständigen Unternehmer. Jeder Gewerbetätige kann einen ausländischen Subunternehmer beauftragen. Im Dienstleistungssektor, in der Logistik, in der Bauwirtschaft und im Handwerk sind Subunternehmer aus Slowenien ebenso im Einsatz wie im öffentlichen Verkehr, in der Landwirtschaft und in der Touristik. Durch die Subunternehmer haben Betriebe die Möglichkeit, sich Spezialisten zu holen, um ganz bestimmte Aufgaben fachgerecht zu erledigen. Viele Auftraggeber haben oftmals zu wenig Zeit, um den optimalen Partner zu finden. In diesem Fall werden Vermittler tätig, die für eine reibungslose Abwicklung des Projekts und des Auftrags sorgen. Sie stellen zum einen den Kontakt zwischen beiden Parteien her und bieten zum anderen eine professionelle Beratung. Das macht sich insbesondere in der internationalen Vermittlung von ausländischen Mitarbeitern bezahlt.
Subunternehmer aus Slowenien beauftragen
Zunächst steht die Suche nach einem passenden Unternehmen im Ausland an. Die Arbeiten sollen im Betrieb und auf der Baustelle im Zeitplan professionell ausgeführt werden. Dafür kommt ein Nachunternehmer oder ein Subunternehmer aus Slowenien infrage. Erst durch das Zusammenwirken von Fachkräften unterschiedlicher Gewerke lassen sich zum Beispiel Gebäude schnell realisieren. Neben der fachlichen Kompetenz sollten die Auftraggeber die Rechtssicherheit im Blick behalten. Alles andere könnte das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Grundlage für eine gute Zusammenarbeit bildet der Vertrag.
Welche Unterlagen muss der Subunternehmer aus Slowenien vorlegen?
Der Subunternehmer aus Slowenien sollte tatsächlich selbstständig sein. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen. Die Auftraggeber holen sich dafür eine schriftliche Bestätigung ein. Wenn ein kleines Bauunternehmen dies vernachlässigt, kann im schlimmsten Fall die Insolvenz drohen. Daher ist es zwingend notwendig, sich alle Nachweise zusammen zu stellen. Der Auftraggeber benötigt den Befreiungsbescheid für die Deutsche Rentenversicherung. Außerdem muss der Subunternehmer aus Slowenien bestätigen, dass er für mehrere Auftraggeber tätig ist. Das schließt den Verdacht der Schein-Selbstständigkeit aus. Zudem ist es empfehlenswert, sich die Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer bestätigen zu lassen. Dauert die Zusammenarbeit länger als sechs Monate? In diesem Fall sollte der Auftraggeber ein Status-Feststellungsverfahren einleiten. Details dazu finden sich im Paragraph 7 des SGB IV.
Was steht im Arbeitsvertrag?
Zu den Eckpunkten in einem Projektvertrag gehört die Dauer des Auftrags. Danach sollte man die konkreten Inhalte des Vertrags genauestens beschreiben. Des Weiteren gehören die Arbeitsmittel, das Werksverhältnis und die Tätigkeit in eigenen oder fremden Betriebsstätten zu einem rechtssicheren Vertrag.
Subunternehmen aus Slowenien mit einem Profi suchen
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