Der Fachkräftemangel in Deutschland hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. So suchen immer mehr Betriebe und Unternehmer nach ausgebildeten und erfahrenen Arbeitnehmern aus dem Ausland. Insbesondere Subunternehmer aus Tschechien bieten unkomplizierte und günstige Lösungen, Produktionsspitzen und große Aufträge fristgerecht zu erledigen. Was ist bei dem Einsatz von den EU-Subunternehmen in Deutschland zu beachten?
Subunternehmer aus Tschechien
Dank der uneingeschränkten Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU profitieren Unternehmer in Deutschland von den Leistungen der Subunternehmen aus Tschechien. Im Bundesgebiet dürfen die Mitarbeiter gewerblich tätig werden, selbst wenn sich der Firmensitz nicht in Deutschland befindet. Vorab müssen die Auftraggeber rechtlich sichere Voraussetzungen schaffen.
Was ist bei den Subunternehmen aus Tschechien zu beachten?
Der Hauptunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des Subunternehmers aus Tschechien den Mindestlohn erhalten. Andernfalls drohen hohe Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Ausgenommen davon sind private Auftraggeber. Seit dem Juli 2020 gelten die neuen Entsendungsrichtlinien innerhalb der EU und in Tschechien. Demnach müssen die Mitarbeiter nicht nur den deutschen Mindestlohn bekommen. Die Subunternehmer müssen so viel zahlen wie der deutsche Auftraggeber. Gleichzeitig verpflichtet sich das tschechische Subunternehmen, die Beiträge zur Sozialversicherung in eigenen Land zu leisten. Der Auftrag sollte schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören die exakte Beschreibung der Inhalte sowie die Dauer des Auftrags. Auch die Bereitstellung der Arbeitsmittel und die Klarstellung des Auftragsverhältnisses sind Bestandteil des Vertrags. Mündliche Verabredungen gelten nicht als rechtssicher.
Rechtlich auf der sicheren Seite
Die Auftraggeber sollten den Subunternehmer aus Tschechien nach einem Befreiungsbescheid für die Rentenversicherung in Deutschland fragen. Nur so geht man auf Nummer sicher, dass keine Sozialversicherungsentgelte fällig werden. Grundsätzlich ist ein Subunternehmer für mehrere Auftraggeber tätig. Das sollten sich die Unternehmer schriftlich bestätigen lassen. Außerdem erfolgt eine Meldung beim deutschen Zoll. Dadurch erfolgt eine Anstellung in Deutschland gemäß Mindestlohntarif. Im Einzelfall ist es ratsam, sich rechtliche Beistand zu holen. Das können unter anderem Experten aus dem Fachverband oder der Kreishandwerkerschaft sein. Ein Subunternehmer kann für den Auftraggeber auf Basis eines gültigen und rechtssicheren Werkvertrags arbeiten. Die tschechischen Mitarbeiter arbeiten für die ausländische Firma. Dafür erhalten sie einen Arbeitsvertrag. Für die Arbeitsanweisungen ist der Unternehmer im Ausland zuständig. Alternativ übernimmt dies ein spezieller Koordinator für ein Projekt. Mitarbeiter aus Tschechien dürfen keiner deutschen Arbeitsorganisation beitreten. In diesem Fall käme es zur Arbeitnehmer-Überlassung. Unternehmer profitieren von dem kurzfristigen Einsatz eines tschechischen Subunternehmers. Dadurch können sie die eigenen Einnahmen und Ausgaben zum Projekt effektiver koordinieren. Je nach Bedarf kommen die Mitarbeiter auf die Baustelle oder in den Betrieb. Nach deutschem Recht und Gesetz tun sie alles dafür, ein Projekt oder eine Produktionsspitze zu bewältigen.
Professionelles Recruiting der Subunternehmer aus Tschechien
Durch die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Personalvermittlung profitieren Sie von mehreren Vorteilen. Die Delzhofer Industrieservice GmbH verfügt seit vielen Jahren über fundierte Kenntnisse, was die Beauftragung und Durchführung der Arbeiten in Kooperation mit einem Subunternehmer aus Tschechien anbelangt. Mit dieser Expertise geht es auf die Suche nach passenden Mitarbeitern. Gleichzeitig kontrollieren die Personaldienstleister alle notwendigen Dokumente und Auflagen. Die Auftraggeber gehen auf Nummer sicher und beauftragen tschechische Mitarbeiter ohne unnötige Bürokratie.