In vielen Branchen herrscht ein dauerhafter Fachkräftemangel, sodass immer mehr Auftraggeber und Unternehmer Subunternehmer aus Litauen suchen. Ob in der Baubranche, im Handwerk oder in der Industrie: Auf der Suche nach passenden Angestellten bietet das europäische Ausland ein enormes Potenzial zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Was sind die Vor- und Nachteile der Subunternehmer aus Litauen?
Zu den Vorteilen in der Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer aus Litauen gehören unter anderem die herausragenden Preise und die Top-Leistungen sowie die hohe Zuverlässigkeit der Mitarbeiter aus dem Ausland. Im Gegenzug hat der Auftraggeber einige sehr wichtige Pflichten, was die zulässigen Formulare und Anmeldungen in Deutschland anbelangt. Wer hier Fehler begeht, riskiert ein hohes Strafgeld. Die Auftraggeber profitieren von der langjährigen Erfahrung und den fachgerechten Serviceleistungen. In den meisten Fällen handelt es sich um gut eingespielte Teams, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Auf diese Weise lassen sich große Projekte in absehbarer Zeit realisieren. Zu den wesentlichen Informationen gehören die Haupttätigkeit, die spezielle Ausrüstung der Teams ebenso wie die Anwendungsmärkte, Dienstleistungen und Produkte.
Was ist bei der Auswahl der Subunternehmer aus Litauen zu beachten?
Grundsätzlich gilt für alle Subunternehmer aus den EU-Staaten die volle Dienstleistungsfreiheit. Sie dürfen also eine Niederlassung in Deutschland gewerblich tätig sein und Mitarbeiter in alle Bundesländer entsenden. Außerdem ist es möglich, Arbeitnehmer außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland zu beschäftigen. Die Mitarbeiter müssen in dem jeweiligen Herkunftsland ordnungsgemäß angestellt sein. Dafür gibt es eine Werksvertragsvereinbarung zwischen Deutschland und dem Auftragnehmer. Für diese Mitarbeiter benötigen die Auftraggeber im Inland ein Vander-Elst-Visum. Dieses Visum kann bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Dadurch gibt es die Arbeitserlaubnis für die Arbeiter aus dem Ausland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Einsatz ausländischer Subunternehmer aus Drittländern ohne diese Vereinbarung nicht gestattet. Grundsätzlich gibt es für große Betriebe und Projekte oftmals gar keine andere Möglichkeit, als auf das Ausland auszuweichen. Hierzulande ist es innerhalb kürzester Zeit nur schwerlich möglich, ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter zu finden, die in einem Projekt angemessene Leistungen erbringen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber so die Chance, flexibel zu bleiben und zum Beispiel in der Industrie bei Produktionsspitzen mehr Arbeitnehmer abzurufen und einzusetzen.
Wie wichtigsten Formulare und Anmeldungen
Das deutsche Handwerksrecht besagt, dass alle Arbeiten der örtlichen Handwerkskammer angezeigt werden müssen. So muss der ausländische Auftraggeber nachweisen, dass sein Handwerk im Ursprungsland beziehungsweise Herkunftsland rechtmäßig ausgeführt wird. Eine weitere Meldepflicht entgeht auf den Zoll. Seit dem 1. Januar 2017 ist jeder Arbeitgeber zur Zahlung eines Mindestlohns für die jeweilige Branche verpflichtet. Eine Sonderregelung ergibt sich im Hinblick auf die Sozialversicherung. Ausgehend von der aktuellen EU Regelung entfällt die Zahlung der Sozialversicherung auf den entsandten Arbeitnehmer, wenn sich die Arbeit auf 24 Monate beschränkt. Der Nachweis erfolgt über die A1 Bescheinigung. Diese müssen auf Nachfrage immer vorgezeigt werden.
Vermittlung von Subunternehmen aus Litauen
Wer sich in seiner Branche langfristig positionieren möchte, braucht dafür die Kraft und Expertise von qualifizierten Mitarbeitern. Vor Ort stellt sich die Mitarbeitersuche als sehr schwierig heraus. Wir kümmern uns um die Vermittlung der Fachkräfte und Arbeiter aus Litauen. Seit mehr als 16 Jahren sind wir ein Experte im Personalmanagement und wissen genau, welche Voraussetzungen die ausländischen Firmen und Subunternehmer aus Litauen erfüllen müssen, um in Deutschland legal zu arbeiten.